WegweiserInformationen für Haftentlassene Stand: 2006 |
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Die Liste der Änderungen bezieht sich sowohl auf die PDF wie auf den unten stehenden Text!
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Neuanfang
Persönliche Planung
Was ist zu tun vor der Entlassung?
Erste Schritte nach der Entlassung
Personalpapiere
Meldebestätigung
Bundespersonalausweis
Geburtsurkunde
Lohnsteuerkarte
Sozialversicherungsausweis
Wohnberechtigungsschein
Führerschein
Aufenthaltsgenehmigung
Arbeit
ArbeitssucheSonderurlaub zur Vorbereitung der Entlassung
Woran sollten Sie denken, wenn Sie sich bewerben?
Arbeitslosen- und Sozialgeld
Beratungsstellen für Arbeitslose
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte
Berufliche Weiterbildung
Nebenbeschäftigung und Arbeitslosengeld
Finanzielle Hilfe
Arbeitslosengeld I
Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe
Arbeitslosengeld II
Wohnraumbeschaffung
Bedarfsgemeinschaft
Sozialgeld
Mehrbedarf
Überbrückungsgeld
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Kaution für Wohnung
Wohngeld
Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung
Kinderzuschlag
Familienkarte
Arbeitslosenpass / Düssel-Pass
Eingliederungsvereinbarung und Sanktionen
Widerspruch
Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe
Wohnung
Übergangswohnmöglichkeiten
Blitzentlassung
Wo kann man sich am Tage aufhalten?
Wohnraumbeschaffung
Vermittlung durch das Wohnungsamt
Möbel, Hausrat, Kleidung ...
Erstausstattung
Möbelbörsen
Kleiderkammern und Second-Hand-Shops
Schulden
Überblick
Kontopfändung
Einzelne Schulden
Schuldenregulierung
Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldnerberatungsstellen
Girokonto
Hilfe bei Problemen
Die eigentliche Strafe fängt erst nach der Entlassung an
Beratungsstellen für Haftentlassene
Beratungsstellen für Suchtkranke
Beratungsstellen für Angehörige von Suchtkranken
AIDS-Beratungsstellen
Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Beratungsstellen für Ausländer
Weitere wichtige Adressen
Notrufnummern
Einige Beratungsstellen für Haftentlassene in NRW
Broschüren, Bücher
Internetadressen
Vorwort
- Die Änderungen des Sozialgesetzbuches (Hartz IV), nicht mehr aktuelle Anschriften und Telefonnummern (die letzte Ausgabe wurde 1995 überarbeitet) und sonstige Veränderungen machten eine Neuauflage des Wegweisers dringend notwendig.
Es hat lange gedauert, aber nun hoffen wir, Ihnen mit dieser 3. Auflage wieder nützliche Informationen geben zu können.
- Juli 2006 Gisela Ruwwe & Erwin Trenz
Neuanfang
- Wie schafft man sich eine solide Basis, um nach der Haftentlassung in allen Bereichen bestehen zu können?
Wer kann schon in allen Bereichen bestehen? Niemand! Deshalb sollten sich vor allem Haftentlassene nicht selbst unerfüllbare Ansprüche auferlegen und durchaus damit zu leben lernen, wenn einmal etwas schief geht. Trotzdem gilt natürlich der Grundsatz: von nichts kommt nichts. Wie man durch's Leben geht, hängt meist nur von einem selbst ab, auch wenn wir alle leicht dazu neigen, Umstände oder Dritte für alles Mögliche verantwortlich zu machen. Nichts aber ist für einen Strafgefangenen und späteren Haftentlassenen wichtiger, als zunächst einmal das an sich selbst zu erkennen, was nicht in Ordnung ist und sich zu bemühen, es zu ändern. Denn auf nichts und niemanden hat man mehr Einfluss als auf sich selbst.
Die nachfolgenden Punkte können die Rückkehr in ein normales Leben erleichtern.
- Persönliche Planung
Für mein Selbstbewusstsein ist wichtig, dass ich mir die Einstellung zu eigen mache: Ich habe meine Strafe verbüßt und einen Anspruch darauf, mit meinen guten Vorsätzen in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Ich weiß, dass es gegenüber Strafentlassenen Vorurteile gibt. Durch mein Verhalten werde ich beweisen, dass diese nicht begründet sind. Ich weiß, dass Mängel in meiner Persönlichkeit mich in meinem Fort- und Durchkommen, aber auch in der Beziehung zu anderen Menschen behindern. Deshalb tue ich alles, um sie zu beseitigen. Ich weiß, dass das nicht einfach ist und deshalb kann ich mit Recht stolz auf jeden auch nur kleinen Fortschritt auf diesem Gebiet sein. Meiner Mängel muss ich mich nicht schämen. Schämen müsste ich mich nur, wenn ich nichts dagegen tun würde. Ich brauche den Mut, mich anzunehmen. Mit allen Schattenseiten. Mit allen Fehlern. Der Sinn, den ich meinem Leben gebe, macht mich gesund.
Ich weiß, wie schnell ich erneut in Verdacht strafbarer Handlungen geraten kann, wenn solche in meinem Umfeld geschehen, auch wenn ich selbst nichts damit zu tun habe. Deshalb ist es für mich ganz besonders wichtig, mich von Menschen fernzuhalten, die noch nicht wie ich inneren Abstand zu kriminellem Tun gefunden haben, um nicht erneut in den Verdacht von Täterschaft oder Mittäterschaft zu geraten. Da für mich innere Werte eine immer größere Bedeutung erlangen, brauche ich auch nicht mehr soviel Geld wie früher. Für größere Anschaffungen oder für Notfälle, die man nie ausschließen kann, spare ich von meinem Verdienst jeden Monat einen bestimmten Betrag, auch wenn er nur gering ist. Auf eigene Ersparnisse zurückgreifen zu können, ist immer besser, als der Bank teure Zinsen zahlen zu müssen oder ohne Geld dazustehen.
Ich weiß, dass ich nicht alle Probleme auf einmal und alleine lösen kann. Deshalb gewöhne ich mir an, systematisch vorzugehen, um meine Ziele schrittweise zu erreichen. Jeden Tag einen kleinen Schritt ergibt mit der Zeit auch eine große Strecke. Ich mache mir eine Liste, auf der ich das Ziel und die kleinen Schritte aufschreibe. So kann ich jeden Tag feststellen, ob ich diszipliniert war und den kleinen Schritt gegangen bin.
Bei größeren Problemen überlege ich mir, wer mir mit Rat und Tat helfen kann und ich habe keinen Anlass, mich zu schämen, ihn um Hilfe zu bitten. Schließlich braucht jeder Mensch einmal Hilfe.
- Was ist zu tun vor der Entlassung
Gespräch mit dem Sozialdienst der JVA führen, evtl. sich zum Sozialen Training und/oder Berufstraining in der JVA melden
Personalpapiere besorgen:
Personalausweis/Pass - wenn nötig - neu beantragen
Haftbescheinigung besorgen: wer während der Haft nirgendwo gemeldet ist, benötigt eine Haftbescheinigung der JVA
Lohnsteuerkarte beantragen: wird vom Steueramt der Gemeinde ausgestellt, in welcher Sie am 21. September des Vorjahres mit dem Hauptwohnsitz gemeldet waren
Versicherungskarte anfordern: Deutsche Rentenversicherung
Wenn möglich, Kontakte zur Agentur für Arbeit aufnehmen
Rechtzeitige Beratung durch die Agentur für Arbeit und/oder Sozialdienst, welche Hilfen in Betracht kommen
Es ist darauf zu achten, dass die Unterlagen zur Beantragung von Arbeitslosengeld vollständig sind (Verdienst-/Arbeitsbescheinigungen)
Kontaktaufnahme zu örtlichen Beratungsstellen, z.B. Anlaufstellen für Inhaftierte, Bewährungshilfe, Lebensberatungsstellen, Wohlfahrts-verbänden etc.
Wohnung, Zimmer oder vorübergehende Unterkunft abklären. Da in der Regel nur Übergangswohnmöglichkeiten aus der Haft heraus zu bekommen sind, frühzeitig entsprechende Einrichtungen anschreiben und ggfs. auf die Warteliste setzen lassen.
Ausgänge und Urlaub so planen, dass anfallende Behördengänge, Vorstellungsgespräche bei Wohneinrichtungen etc. wahrgenommen werden können.
Arbeitssuche durch Agentur für Arbeit, Tageszeitungen, persönliche Beziehungen zu Arbeitgebern, Bewerbungen usw.
- Erste Schritte nach der Entlassung
Anmeldung beim Amt für Einwohnerwesen
Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit
Wohnberechtigungsschein beantragen
Antrag auf Wohngeld stellen (ALG II-Empfänger nicht, ist in dem Betrag enthalten)
Girokonto bei der Sparkasse o.a. eröffnen
Kontakt mit dem Bewährungshelfer aufnehmen bzw. anderen örtlichen Beratungsstellen
Personalpapiere
- Meldebestätigung
Falls Sie nicht polizeilich gemeldet sind, melden Sie sich beim Amt für Einwohnerwesen an. Dies ist notwendig für alle weiteren Schritte.
Seit 2004 können Sie sich direkt anmelden; Sie werden damit gleichzeitig bei Ihrem alten Wohnsitz abgemeldet.
- Amt für Einwohnerwesen
40200 Düsseldorf (Postanschrift) Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, Tel. 89-91
- Bürgerbüros in den verschiedenen Stadtteilen:
Benrath: Benrodestr. 46
Eller: Gertrudisplatz 8
Garath: Frankfurter Str. 231
Gerresheim: Neusser Tor 8
Kaiserswerth: Friedrich-von-Spee-Str. 30
Oberkassel: Luegallee 65
Rath: Münsterstr. 508
Wersten: Burscheider Str. 29
Unterbach: Breidenplatz 10
- Bundespersonalausweis
Falls Ihr alter Bundespersonalausweis (BPA) abgelaufen oder verloren gegangen ist, müssen Sie beim Amt für Einwohnerwesen einen neuen beantragen. Das sollten Sie möglichst sechs Monate vor der Haftentlassung tun. Setzen Sie sich dazu mit dem Sozialdienst in Verbindung. Dazu benötigen Sie ein Passbild, den alten BPA (falls nicht vorhanden, eine Verlusterklärung und Geburtsurkunde). In Haft wird der BPA auf die Anschrift der JVA ausgestellt. Falls Sie schon "draußen" sind, brauchen Sie auch eine Meldebestätigung.
- Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen, das zum Zeitpunkt der Geburt zuständig war.
- Standesamt
Inselstr. 17, 40479 Düsseldorf, Tel. 89-91
- Lohnsteurkarte
Ihrem künftigen Arbeitgeber müssen Sie bei der Arbeitsaufnahme eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Die Lohnsteuerkarte wird jedes Jahr neu ausgestellt, und zwar vom Amt für Einwohnerwesen der Gemeinde, in der Sie am 21. September des vergangenen Jahres mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Wenn Sie ohne festen Wohnsitz sind, ist das Amt für Einwohnerwesen am Ort der JVA zuständig. Die Lohnsteuerkarte sollten Sie auch schon in der JVA beantragen für das Jahr, in dem Sie entlassen werden oder als Freigänger ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen.
- Sozialversicherungsausweis
Für Ihre zukünftige Arbeitsstelle benötigen Sie einen Sozialversicherungsausweis. Diesen können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (früher LVA und BFA) unter Angabe Ihrer Personalien und der Rentenversicherungsnummer beantragen. Falls Sie schon versicherungspflichtig gearbeitet haben und wissen möchten, welche Rentenansprüche bereits bestehen, können Sie einen Versicherungs-verlauf anfordern. Diesen können Sie ebenfalls bei der Rentenversicherung beantragen. Sollte der Versicherungsverlauf Fehlzeiten aufweisen (z.B. Schulzeiten), sollten Sie entsprechende Belege der Rentenversicherung zusenden.
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA Rheinprovinz
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211/937-0
- Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA und VDR)
10704 Berlin, Tel. 030/865-1
- Wohnberechtigungsschein
Den Wohnberechtigungsschein können Sie beantragen beim Amt für Wohnungswesen. Sie bekommen Formulare, denen Sie eine Verdienst-bescheinigung (während der Haftzeit auch eine Haftbescheinigung) beilegen müssen.
- Amt für Wohnungswesen
Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf, Tel. 0211/89-91
- Führerschein
Sollte Ihr Führerschein eingezogen worden sein, können Sie nach Ablauf der Sperre einen neuen erlangen. In der Regel muss dafür ein Gutachten (MPU) erstellt werden. Näheres erfahren Sie beim Straßenverkehrsamt Ihres (letzten) Wohnsitzes.
- Straßenverkehrsamt
Höherweg 101, 40233 Düsseldorf, Führerscheinstelle, Tel. 0211/89-94031
- Aufenthaltsgenehmigung
Für Inhaftierte/Haftentlassene ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist es wichtig, zu klären, welcher Aufenthaltsstatus vorhanden ist. Oft läuft eine befristete Aufenthaltsgenehmigung während der Haftzeit ab, ebenso die Arbeitserlaubnis. Dies auch möglichst vor der Haftentlassung mit Hilfe des Sozialdienstes oder u.U. Anwaltes klären lassen.
- Kommunale Ausländerbehörde
(Ausländerangelegenheiten der Stadt Düsseldorf) Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/89-21020
- Zentrale Ausländerbehörde
(Die Zentrale Ausländerbehörde ist für die Erstaufnahme von Asylsuchenden in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln zuständig) Erkrather Str. 349, 40231 Düsseldorf, Tel. 0211/89-91
Arbeit
- Arbeitssuche
In der JVA Düsseldorf wird ein Berufstraining angeboten, bei dem bei Bedarf auch ein Vertreter der Agentur für Arbeit anwesend ist. Fragen Sie den Sozialdienst.
Nach Ihrer Haftentlassung sollten Sie sich neben den Hilfen der Agentur für Arbeit auf jeden Fall auch selbst um eine Arbeitsstelle bemühen. Sie können auf Stellenanzeigen in der Tageszeitung oder im Internet antworten; Angehörige, Freunde und evtl. ehrenamtliche BetreuerInnen um Unterstützung bei der Arbeitssuche bitten.
- Agentur für Arbeit
Grafenberger Allee 300, 40595 Düsseldorf, Tel. 0211/692-0
- Internet-Center in der Agentur für Arbeit
Täglich aktualisierte Stellenangebote, die Sie selbständig abrufen können
- BIZ (Berufsinformationszentrum in der Agentur für Arbeit)
Informationsmaterial zu Berufsbildern und -anforderungen, Fortbildung, Umschulung etc. über Internet u.a. Medien
- Sonderurlaub zur Vorbereitung der Entlassung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen auf Antrag vor der Entlassung Sonderurlaub bis zu 7 Tagen gewährt werden, wenn dies zur Vorbereitung der Entlassung, insbesondere zur Vorstellung bei Ihrem künftigen Arbeitgeber, notwendig ist. Geben Sie in einem etwaigen Urlaubsantrag bitte kurz die genauen Gründe für den erbetenen Urlaub an und fügen Sie nach Möglichkeit Belege (Briefe, Aufforderung zur Vorsprache usw.) bei.
- Woran sollten Sie denken, wenn Sie sich bewerben?
Die folgenden Fragen könnte Ihnen nicht nur Ihr möglicher neuer Arbeitgeber stellen. Auch Sie selbst können aus den Antworten, die Sie sich selbst geben, ersehen, ob die in Frage stehende Arbeitsstelle für Sie wirklich in Betracht kommt:
Wie alt sind Sie?
Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder?
Waren Sie arbeitslos? Warum? Wie lange?
Welchen Schulabschluss haben Sie?
Haben Sie eine Ausbildung? Wenn ja, welche?
Als was haben Sie zuvor gearbeitet? Bei wem?
Haben Sie schon in dem Beruf, für den Sie sich jetzt bewerben, gearbeitet?
Sind Sie motorisiert?
Haben Sie einen Führerschein? Welche Klasse?
Wie sind Ihre Gehaltsvorstellungen?
Wann können Sie anfangen?
Evtl. Vorstrafen angeben?
Ihr Bewerbungsschreiben könnte folgendermaßen aussehen:
(Fällt Ihnen die Abfassung einer schriftlichen Bewerbung schwer oder haben Sie Fragen dazu, dann bitten Sie den Sozialdienst um Hilfestellung.
- Muster
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Name, Vorname
40476 Düsseldorf, den .......
Firma
hiermit bewerbe ich mich um die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Schweißer. Zur Information über meine bisherige Ausbildung und meine berufliche Entwicklung füge ich meinen Lebenslauf und verschiedene, in der Anlage bezeichnete Zeugnisse bei. Über eine Einladung zu einem Gespräch, das mir die Möglichkeit gäbe, mich persönlich vorzustellen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
|
- Arbeitslosen- und Sozialgeld
Ist abzusehen, dass Sie trotz Ihrer Bemühungen am Tage Ihrer Entlassung ohne Arbeit sein werden, sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Entlassung sich informieren, wann Arbeitslosengeld I, II oder Sozialgeld gezahlt werden kann, um sodann die hierfür erforderlichen Unterlagen noch vor Ihrer Entlassung zu beschaffen. Da nur bei vollständigen Antragsunterlagen die schnelle Auszahlung von Arbeitslosengeld sichergestellt ist, sollten Sie Ihre Unterlagen gemeinsam mit dem Sozialdienst auf Vollständigkeit prüfen, bevor Sie sich arbeitslos melden bzw. Ihren Antrag stellen (mehr dazu siehe unter Punkt "Finanzielle Hilfen", Seite 16 ff.).
- Beratungsstellen für Arbeitslose
Die Agentur für Arbeit ist nicht die einzige Einrichtung, die Ihnen bei der Arbeitssuche behilflich sein kann. Es gibt einige Beratungsstellen in Düsseldorf, die Ihnen bei Fragen zur Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche, Bewerbung etc. Hilfe und Beratung anbieten:
- ArbeitslosenZentrum Düsseldorf
Bolker Str. 14/16, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/82 89 49-0
Arbeits-/Personalvermittlung, Tel. 0211/17 302-18 und 61 66 33 61
- Düsseldorfer Arbeitslosen-Initiative e.V.
Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf, Tel. 0211/66 91 21
- Lebensberatung für Langzeitarbeitslose e.V., Ev. Kirchenkreisverband Düsseldorf
Bolker Str. 32, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/32 81 95
- Caritasverband Düsseldorf, Beratungsstelle für Arbeitslose
im Sozialen Zentrum
Klosterstr. 92, 40211 Düsseldorf, Tel.0211/16 02 21 95
- im Zentrum International
Bilker Str. 36, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02 21 83
- Weitere Stellen in verschiedenen Stadtteilen bitte selbst erfragen 16 02-0
Beratung und Vermittlung:
Klosterstr. 88, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02 21 66
- Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene bis 24 Jahre des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf:
Willi-Becker-Allee 6-8, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/89-96 472, 89-96 473, 89-92 287 und 89-92 684
- Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte
Es gibt eine ganze Reihe von Projekten, die in unterschiedlichen Bereichen Arbeit anbieten. Diese Projekte helfen bei der beruflichen Neuorientierung und der Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bieten auch allgemeine Beratung, Schuldenregulierung, Unterstützung bei verschiedensten Problemen und Vermittlung zu weiterführenden Fachberatungsstellen an (über die einzelnen Möglichkeiten und Bedingungen lassen Sie sich bitte informieren):
- Caritasverband
Völklinger Str. 24 - 36, 40221 Düsseldorf
Beratung und Vermittlung - Frau Garcia, Tel. 0211/16 02-21 66
Qualifizierung und Beschäftigung - Herr Trenz, Tel. 0211/16 02-23 23
- Arbeit Direkt für Jugendliche von 18 - 24 Jahren, Tel. 0211/1602-23 61
Basic, Tel. 0211/1602-23 99
Möbelbörse, Tel. 0211/1602-23 31
Mobile Gruppe (Garten- und Landschaftspflege, Transportdienst, Renovierungs- und Reparaturarbeiten), Tel. 0211/1602-2371
GzA - Mobile Gruppe in Zusammenarbeit mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Tel. 0211/1602-2376
HaGaCa-Hauswirtschaft, Gastronomie u. Catering, Tel. 0211/1602-2394
Rollstuhl- und Fahrradwerkstatt, Tel. 0211/1602-23 41
Textilwerkstatt, Tel. 0211/1602-23 51
Grünmobil, Tel. 0211/1602-23 26
- Renatec - Diakonie
Ellerkirchstr. 80, 40229 Düsseldorf
- Gemeinnützige Zusatzjobs für Langzeitarbeitslose, Tel. 0211/22 090-0
Arbeitsintegration, Tel. 0211/22 090-74
Maler-Renovierung, Tel. 0211/22 090-31
Garten-Landschaftsbau, Tel. 0211/22 090-31 Logistik, Tel. 0211/22 090-33
Elektrowerkstatt, Tel. 0211/22 090-88
Berufliche Bildungsmaßnahmen, Tel. 0211/22 090-79
AIMS-Arbeitsintegration für Methadonsubstituierte, Tel. 0211/22 090-13
- Zukunftswerkstatt
Dienstleistungspool Casa Blanka: Konrad-Adenauer-Platz 9, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/17 19-342 Zweirad-/Metallwerkstatt: Metzer Str. 20, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/5 14 47 11
Papierrecycling: Tel. 0211/62 28 12 oder 90 83 289
Umweltwerkstatt: Lohauser Dorfstr. 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/47 07 380
- Arbeiterwohlfahrt Berufsbildungszentrum
Flinger Broich 12, 40235 Düsseldorf, Tel. 600 25-169
für Jugendliche von 18 - 25 Jahren, Tel. 0211/600 25-940 13
1€ Jobs/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Erwachsene ab 25 Jahren, Tel. 0211/600 25-183
- Ordensgemeinschaft der Armen Brüder des hl. Franziskus Beschäftigungshilfe
Römerstr. 9, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/44 939 870
Gärtnerei, Druckerei, Wohnungsauflösungen, Entrümpelungen, Umzugs- und Transportservice, Second-Hand-Möbel, Malerbetrieb, Hausmeisterservice
- Berufliche Weiterbildung
Wenn Sie zur Verbesserung Ihrer Chancen bei der Arbeitssuche eine zusätzliche Qualifikation benötigen, können Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
- Nebenverdienst und Arbeitslosengeld
Ob Sie nun eine selbständige oder unselbstständige Nebenbeschäftigung ausüben, es muss eine sog. geringfügige Beschäftigung (bis € 400,-) sein, d.h. sie muss weniger als 15 Stunden wöchentlich betragen. Das Arbeitsentgelt kann zur Anrechnung auf Ihre Leistungen führen, aber ein monatlicher Betrag bis € 165,- bleibt anrechnungsfrei.
Sie müssen die Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit sofort melden. Vorrang vor dieser Beschäftigung haben immer die Einladungen, Lehrgangsangebote und Vermittlung in Arbeit durch die Agentur für Arbeit
Finanzielle Hilfen
- Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein
Sie müssen arbeitslos sein,
Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben, d.h. in den letzten zwei Jahren 360 Tage versicherungspflichtig tätig gewesen sein,
Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.,
Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, wenn Sie Kennt-nis von einer Kündigung bekommen. Das Arbeitslosengeld wird gekürzt, falls Sie sich nicht rechtzeitig melden (auch wenn Ihnen noch Unterlagen fehlen sollten).
Für die Antragstellung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, außer-dem Ihre Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, Arbeits- und Ver-dienstbescheinigung, Kontonummer und ggfs. den letzten Bewilligungs-Bescheid der Agentur für Arbeit, falls Sie früher schon Arbeitslosengeld bezo-gen haben sollten.
- Agentur für Arbeit
Grafenberger Allee 300, 40595 Düsseldorf, Tel. 0211/692-0
- Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe
Erwerbsfähige Hilfebedürftigeab dem 15. bis zum 65. Lebensjahr -- Arbeitslosengeld II -- SGB II ( Grundsicherung-für Arbeitsuchende )
Nicht erwerbsfähige Angehörigedes Hilfebedürftigen ( Bedarfsgemeinschaft ) -- Sozialgeld -- SGB II ( Grundsicherung-für Arbeitsuchende )
Kinder und Erwachsene unter 65 Jahren; hilfebedürftige Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind -- Sozialhilfe -- SGB XII ( Sozialhilfe )
Hilfebedürftige Personen ab 65 Jahren -- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -- SGB XII ( Sozialhilfe )
- Arbeitslosengeld II
Den Antrag auch hier möglichst schnell (Leistungen für Zeiten vor der Antrag-stellung werden nicht erbracht) an die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt bzw. die örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in Ihrem Bezirk stellen. Sie können den Antrag persönlich abgeben, aber auch per Post schicken. An-spruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Bereich der Bun-desrepublik liegt. Ausländern muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.
Erwerbsfähig heißt, dass Sie mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können. Dies gilt auch, wenn Ihnen vorübergehend eine Erwerbsfähigkeit nicht zugemutet werden kann, z.B. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren.
Hilfsbedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren eigenen Unterhaltsbedarf sowie den Ihrer Kinder (oder Ihrer "Bedarfsgemeinschaft") nicht oder nicht ausrei-chend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können.
- ARGE Düsseldorf
Geschäftsführung, Worringer Str. 2-4, 40211 Düsseldorf
Oberkassel, Luegallee 65, Tel. 0211/89-97317
Bilk, Aachener Str. 21, Tel. 0211/89-25909
Derendorf, Münsterstr. 64, Tel. 0211/89-9355
Eller, Gumbertstr. 152, Tel. 0211/89-97357
Gerresheim, Neusser Tor 6, Tel. 0211/89-97345
Rath, Münsterstr. 508, Tel. 0211/89-97365
Flingern, Cranachstr. 35, Tel. 0211/89-97346
Oberbilk, Bogenstr. 39, Tel. 0211/89-97366
Garath, Frankfurter Str. 229, Tel. 0211/89-97347
Reisholz, Karl-Hohmann-Str. 2, Tel. 0211/89-27327
Hilfe für Wohnungslose, Harkortstr. 23-25, Tel. 0211/89-92269
- Bedarfsgemeinschaft
Wenn Sie mit Ihrem/r (Ehe-)Partner/in und/oder Kindern zusammen leben, leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft. Bezieht Ihr/e Partner/in ebenfalls ALG II, reduziert sich dann bei beiden Partnern die Höhe des Anspruchs auf 90 % der Regelleistung. Kinder und nicht erwerbsfähige (Ehe-)Partner erhalten Sozialgeld.
- Sozialgeld
Nicht erwerbsfähige Angehörige von Hilfebedürftigen (Bedarfsgemeinschaft), erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sozialgeld.
Die monatliche Regelleistung bei ALG II sowie Sozialgeld beträgt für Allein-stehende/Alleinerziehende € 345,-, für ein Kind bis 13 Jahren € 207,-, für Ju-gendliche von 14-17 Jahren € 276,-.
Zusätzlich werden Miete und Heizkosten für eine angemessene Wohnung, nicht jedoch Strom- und Warmwasserkosten übernommen (plus gegebenen-falls Mehrbedarf).
In der Regelleistung enthalten sind Fahrt-, Strom-, Telefon- und/oder Porto-kosten. Auch für Bekleidung, Renovierung o.ä. gibt es keine zusätzlichen Leistungen, diese Ausgaben sind ebenfalls in der Regelleistung enthalten. Zusätzliche Leistungen gibt es nur für Wohnungserstausstattung (nach der Haft, wenn die alte Wohnung aufgelöst wurde), Bekleidungserstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und für mehrtägige Klassenfahrten. Ihr evtl. Vermögen und Einkünfte werden einer Bedürftigkeitsprüfung unterzo-gen. Falls verwertbares Vermögen besteht, muss dieses für den Lebensun-terhalt verwendet werden. Die genauen Bedingungen dazu wie Freibeträge etc. entnehmen Sie bitte entsprechenden Broschüren (siehe Anhang), infor-mieren sich im Internet (z.B. www.arbeitsagentur.de) oder holen sich Rat bei entsprechenden Beratungsstellen. Dies alles hier zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Ratgebers spren-gen.
Folgende Unterlagen werden Sie benötigen: Personalausweis (oder Meldebescheinigung) und ggfs. Familienstammbuch, Haftbescheinigung, Einkommensnachweise (Lohn-/Gehaltsabrechnung, Ren-tenbescheid, Krankengeldbescheid, Wohngeldbescheid, Kindergeldbescheid etc.), Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung, Unterlagen über andere Aus-gaben (Krankenkassenbeiträge, Versicherungen etc.), Schwerbehinderten-ausweis oder ärztliches Attest (z.B. bei Diät), Teilnehmernummer der GEZ, andere Unterlagen, die notwendig sein könnten wie Mutterpass, Scheidungs-urteil usw. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen, sondern lassen Sie Ihren Antrag schriftlich aufnehmen, auch wenn er bereits mündlich abgelehnt wur-de. So haben Sie noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
- Mehrbedarf
Leistungen für Mehrbedarfe gibt es nur in bestimmten Situationen: für wer-dende Mütter, Alleinerziehende, erwerbsfähige behinderte Hilfeberechtigte bei arbeitsqualifizierenden Maßnahmen und Personen, die aus medizinischen Gründen eine besondere (kostenaufwändige) Ernährung brauchen.
- Überbrückungsgeld
Das von der JVA ausgezahlte Überbrückungsgeld wird voll auf die Regelleis-tung und Miete (für vier Wochen nach der Entlassung) angerechnet. Sollten Sie nach dieser Zeit immer noch über Überbrückungsgeld verfügen, wird dieser Betrag als "Vermögen" angesehen. Dafür gibt es Freibeträge, die so hoch liegen, dass Sie in der Regel weiter über Ihr Überbrückungsgeld ver-fügen können
- Krankenversicherung
Wird Ihr Antrag bewilligt, werden Sie automatisch bei der von Ihnen angege-benen Krankenkasse angemeldet. Alle Versicherten (außer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen Eigenanteile für Medikamente etc. bezahlen. Falls diese die Belastungsober-grenze von 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens überschreiten (1 % bei chro-nisch Kranken), werden Sie für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit, also Quittungen aufbewahren. Belastungsobergrenze für ALG II-Beziehende: 2% = € 82,80 jährlich.
- Rentenversicherung
Wenn Sie ALG II beziehen, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wenn Sie ALG II als Darlehen erhalten oder nur einmalige Leis-tungen wie Erstausstattung für Wohnung etc., sind Sie nicht rentenversichert.
- Kaution für Wohnung
Seit April 2006 wird die Mietkaution nur noch als Darlehen gewährt.
- Wohngeld
Bezieher von ALG II, Sozialgeld oder Leistungen nach SGB XII erhalten kein Wohngeld, da die Mietkosten bereits darin enthalten sind. Verfügen Sie über anderes, geringes Einkommen, haben Sie evtl. Anspruch auf Wohngeld. Für MieterInnen gibt es den Mietzuschuss, für EigentümerIn-nen den Lastenzuschuss. Die Bewilligung des Wohngeldes hängt ab von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Nä-here Informationen erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen, in Broschü-ren (s. Anhang) oder im Internet. Falls Sie gezwungen sind, umzuziehen, beantragen Sie einen Wohnberechti-gungsschein (WBS), um an öffentlich geförderte und damit in der Regel preisgünstigere Wohnungen zu gelangen.
- Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung
Auf Antrag können Sie als ALG II-Beziehende eine Befreiung oder Ermäßi-gung bekommen. Anträge erhalten Sie in den Bürgerbüros (Adressen s.S. 8).
- Kinderzuschlag
ALG II und Kinderzuchlag schließen sich gegenseitig aus. Vorrangig ist in der Regel der Kinderzuschlag, der ergänzend zum Kindergeld für im Haushalt lebende, minderjährige Kinder gezahlt wird (höchstens € 140,-; Einkommens-berechnung wie bei der Berechnung von ALG II).
- Familienkarte
Erziehungsberechtigte, die mit mindestens einem Kind in Düsseldorf zusam-menleben, erhalten kostenlos eine Familienkarte. Damit können Sie und Ihre Kinder gemeinsam vieles unternehmen. Antrag beim Jugendamt unter der Telefon-Nr. 89-99051.
- Arbeitslosenpass / Düssel-Pass
Alle Arbeitslosen erhalten den Arbeitslosenpass, der Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen bietet. Zu erhalten ist er beim Ar-beitslosenZentrum Düsseldorf, Bolkerstr. 14-16, bei der Arbeitsloseninitiative e.V., Flurstr. 45, beim Caritasverband Düsseldorf, Klosterstr. 92 und Bilker Str. 36.
Alle einkommensschwachen Düsseldorfer erhalten ab Vollendung des 15. Lebensjahres den Düssel-Pass. (Einkommensschwach heißt, Sie erhalten z.B. ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
Mit dem Düssel-Pass erhalten Sie Ermäßigung, freien Eintritt oder Gebühren-befreiung bei verschiedenen Düsseldorfer Einrichtungen:
Einwohnermeldeamt - Gebührenbefreiung bei Personalausweisen, Füh-rungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Beglaubigungen
Ausländeramt - Gebührenbefreiung bei Erteilung oder Verlängerung der Auf-enthaltserlaubnis etc.
Gesundheitsamt - Gebühren und Auslagen sind frei, weiteres erfragen
Standesamt - Ermäßigung bei vielen Leistungen, bitte erfragen
Steueramt - Hundesteuerermäßigung
VHS - Die Angaben in den Programmheften beachten
ASG-Bildungsforum - Ebenfalls erfragen
AWO-Familienbildungswerk - 30 % auf Kursangebote der AWO
Schulverwaltungsamt - Lernmitteleigenanteil von 49 % auf 25 % ermäßigt,
Förderkurse für Versetzungsgefährdete sind beitragsfrei
Stadtbücherei - Befreiung von der Benutzungsgebühr
Frei- und Hallenbäder, Strandbäder Unterbacher See - Ermäßigung
Fairhaus Bilk, Eller, Reisholz - Kundenkarte faircard, damit auf alles 30 % Rabatt
DRK-Kindershop - 30 % Ermäßigung ab Kauf im Wert von € 4,50
Arena Sportpark (Rheinstadion) - allgemeine Benutzung € 1,-
Eisstadion Brehmstraße - allgemeine Benutzung € 1,30
Aquazoo-Löbbecke-Museum, Filmmuseum, Goethe-Museum, Heinrich-Heine-Institut, Hetjensmuseum, Kunstraum Düsseldorf, Mahn- und Gedenk-stätte, Stadtmuseum, Theatermuseum - Eintritt frei
Andere Museen, Opern-, Schauspielhaus, ZAKK etc. - unterschiedliche Er-mäßigungen
Unter Vorlage Ihres Bewilligungsbescheides oder eines anderen Nachweises der Arbeitslosigkeit und Ihres Personalausweises erhalten Sie den Pass bei folgenden Stellen:
In allen Bürgerbüros, ArbeitslosenZentrum Düsseldorf, DüsseldorferArbeitslo-seninitiative e.V., Beratungsstelle für Arbeitslose Caritasverband.
- Eingliederungsvereinbarung und Sanktionen
Wenn Sie ALG II erhalten, müssen Sie konsequent bei allen Maßnahmen zur Eingliederung in eine Arbeit mitwirken. Welche Eingliederungsleistungen zu erfüllen sind, wird in einer Eingliederungsvereinbarung von ihrem Fallmanager festgeschrieben. Darin wird festgehalten, welche Maßnahmen Sie treffen müssen (Bewerbungen, Teilnahme an Trainings- und Qualifizierungsmaß-nahmen, Vermittlung in geringfügige Beschäftigung oder anderer Arbeitsgele-genheiten etc.) und welche Leistungen Sie erhalten.
Sollten Sie diese Vereinbarung und/oder Termine mit Ihrem Ansprechpartner nicht einhalten, wird das ALG II gekürzt. Sie erhalten dann auch keine andere Leistung!
- Widerspruch
Wenn Sie begründete Bedenken bei einer Entscheidung der Agentur für Ar-beit/des Sozialamtes haben, sollten Sie zunächst versuchen, mit Ihrem An-sprechpartner oder gegebenenfalls dessen Vorgesetzten die Angelegenheit zu klären.
Sollte dies nicht möglich sein und sollten Sie nach sorgfältiger Prüfung mit dem Bescheid nicht einverstanden sein (d.h. sollte der Bescheid fehlerhaft sein), können Sie Widerspruch einlegen. Dies muss schriftlich geschehen, ein mündlicher Widerspruch ist unwirksam. Dabei unbedingt die Frist beachten. Holen Sie sich Rat bei entsprechenden Beratungsstellen (s. Seite 13).
- Beratungshilfe
Falls Sie rechtlichen Rat benötigen, sich aber keinen Anwalt leisten können, gibt es beim Amtsgericht die Möglichkeit, eine verbilligte bzw. kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt zu beantragen. Die Rechtsberatungshilfe nach dem Beratungsgesetz wird auf Antrag gewährt. Beim Amtsgericht können Sie dem zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem schildern und Ihre per-sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Falls der Rechtspfleger Ihnen nicht direkt helfen kann, wird Ihnen ein Berechtigungsschein ausge-stellt, mit dem Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen können.
- Prozesskostenhilfe
Falls sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt, werden die Kosten für das Verfahren und einen Anwalt ebenfalls auf Antrag gewährt, falls Aussicht auf Erfolg besteht und Sie die Kosten nicht aufbringen können.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie beim zuständigen Gericht stellen und eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Ver-hältnisse mit den entsprechenden Belegen abgeben.
Wohnung
- Übergangswohnmöglichkeiten
Nicht wenige Haftentlassene haben keine eigene Wohnung, in die sie nach der Entlassung ziehen können. Wenn auch Verwandte oder Bekannte keinen Schlafplatz anbieten können, wenden Sie sich frühzeitig an den Sozialdienst.
Eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt aus der Haft heraus zu bekommen, ist fast unmöglich. Wenn Sie aus der Haft heraus suchen, haben Sie die Schwierigkeit, nicht so flexibel auf Angebote reagieren zu können wie jemand, der sich in Freiheit befindet. Die Vermieter wollen ihren zukünftigen Mieter persönlich kennen lernen. Auf die Anzeigen in den Tageszeitungen etc. muss schnell reagiert und möglichst direkt ein Termin vereinbart werden. So schnell ist in der Regel kein Ausgang oder Urlaub zu bekommen. Das zweite Problem ist die Kaution und evtl. auch eine Provision. Bevor Sie eine Wohnung anmieten, müssen Sie sich mit der ARGE/Sozialamt in Verbindung gesetzt haben, um die finanzielle Unterstützung abzuklären (nicht nur der Miete, sondern evtl. auch Kaution und/oder Maklergebühren/-schein). Einer einzelnen Person stehen 45 m² zur "ortsüblichen" Miete zu.
Realistisch ist, sich erst einmal um ein Zimmer in einer Wohngruppe oder in einem Wohnheim zu bemühen. Sie können die verschiedenen Einrichtungen selbst anschreiben oder über den Sozialdienst Kontakt aufnehmen; vor allen Dingen rechtzeitig, da fast immer Wartelisten existieren und nicht von heute auf morgen ein freies Zimmer zur Verfügung steht. Von diesen Einrichtungen aus können Sie dann (auch mit Unterstützung der dortigen Sozialarbeiter) auf Wohnungssuche gehen.
- Ordensgemeinschaft der Armen Brüder des hl. Franziskus
Stationäre Wohngruppen
Rather Broich 155, 40472 Düsseldorf, Tel. 0211/61 004 12
Wohngruppen mit Voll- und Selbstversorgung
(Hunde erlaubt, wie in einigen anderen Einrichtungen auch, bitte nachfragen)
- Ordensgemeinschaft
Wohngruppe für Männer und Frauen an der Breslauer Str. 68 40231 Düsseldorf, Tel. 0211/22 27 70
- Ordensgemeinschaft
Wohngruppe für Männer und Frauen an der Graf-Engelbert-Str. 60 40489 Düsseldorf, Tel. 0211/74 76 67
- Ordensgemeinschaft
Wohngruppe für Männer und Frauen an der Prinz-Georg-Str. 58 40477 Düsseldorf, Tel. 0211/ 600 23-75, 600 23-76
- Ordensgemeinschaft
Wohngruppe für Männer und Frauen an der Römerstr. 9 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/484 97 08
- SKM Haus Weißenburg
Wohnheim für Männer ab 21 Jahren, mehrere Außenwohngruppen, Selbstversorgung
Weißenburgstr. 17, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/46 98 33-0
- Caritas Don-Bosco-Haus
Übergangswohnheim Schützenstr. 29-31, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/35 18 76
- Diakonie Friedrich-Naumann-Haus
Niederkasseler Kirchweg 45, 40547 Düsseldorf, Tel. 0211/5 77 34 -0
Wohnheim für Männer zwischen dem 21. und 35. Lebensjahr
- Markus-Haus, Rehabilitationseinrichtung der Diakonie
für suchtkranke wohnungslose Frauen und Männer
Kamper Weg 176 a, 40627 Düsseldorf, Tel. 0211/20 99 22 00
- ICKLACK - Übergangswohnheim der Diakonie für Frauen
An der Icklack 26, 40233 Düsseldorf, Tel. 0211/733 82 20
- Betreutes Wohnen der Düsseldorfer Drogenhilfe e.V.
DrogenHilfeCentrum
Erkrather Str. 18, 40233 Düsseldorf, Tel. 0211/899 29 90
- Blitzentlassung
Sollten Sie unvorbereitet entlassen werden (z.B. auf dem Gerichtstermin) und keine andere Möglichkeit als die nächste Parkbank sehen, dann können Sie sich bei folgenden Stellen melden:
Notaufnahme für alleinstehende Männer
Amt für Wohnungswesen in Kooperation mit der Ordensgemein-schaft der Armen Brüder des hl. Franzkiskus
Harkortstr. 27, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/876 66 88
Franziska-Schervier-Haus, Ordensgemeinschaft der Armen Brüder
Kaiserswerther Str. 13, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211/60 28 35 00
Übernachtung und Grundversorgung
Jugendherberge
Düsseldorfer Str. 1, 40545 Düsseldorf, Tel. 0211/55 73 10
Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle - Amt für Wohnungswesen
Harkortstr. 23-25, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/89-22507
- Wo kann man sich am Tage aufhalten?
Horizont, Diakonie, Fachberatungsstelle und Tagesstätte
Neusser Str. 37, 40219 Düsseldorf, Tel. 0211/30 06 43 016
Beratung, Tagesaufenthalt, medizinische Versorgung für Wohnungslose
cafe pur Diakonie, Nachmittagstreff
Harkortstr. 27, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/580 86 45
Angebote für Wohnungslose (Essen, Duschen, Waschmaschine etc.)
Shelter, Diakonie, Tagesstätte für Wohnungslose
Ratinger Str. 46, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/58 68 78 80
Restaurant Grenzenlos
Kronprinzenstr. 113, 40217 Düsseldorf
Essen für Arm und Reich
Unterschiedliche Preise: Wer wenig hat, zahlt € 2,50; wer mehr hat, zahlt mehr.
- Wohnraumbeschaffung
Die Unterbringung in einem Übergangswohnheim oder einer Nachtunterkunft ist jedoch keine befriedigende Dauerlösung.
Es sollte Ihr Ziel sein, möglichst rasch zu einer eigenen Wohnung zu kommen. Sie können auf Inserate in Tageszeitungen oder Stadtmagazinen antworten (Musterschreiben s. nächste Seite).
Zum anderen können Sie nach Angeboten im Internet suchen (z.B. unter www.meinestadt.de). In vielen Einrichtungen können Sie das Internet kostenlos oder gegen geringe Gebühren nutzen.
Sie können auch Wohnungsbaugesellschaften anschreiben. Solche Gesellschaften verwalten häufig eine Vielzahl von Wohnungen und es kann durchaus sein, dass Sie mit einem solchen Schreiben Erfolg haben.
Natürlich können Sie auch einen Wohnungsmakler beauftragen. Im Erfolgsfall werden Sie dann allerdings eine Maklerprovision in Höhe von durchschnittlich dem zweifachen der Monatsmiete zahlen müssen, wenn Sie nicht einen Maklerschein haben (wird ausgestellt von der ARGE).
Wichtig kann auch ein Wohnberechtigungsschein sein (vom Amt für Wohnungswesen, s. Seite 9 u. 19), um vielleicht eine preisgünstigere Wohnung im geförderten Wohnungsbau zu bekommen.
Falls Sie ALG II beziehen, werden die Unterkunftskosten (Miete + Heizung) übernommen, soweit sie angemessen sind.
Einer Einzelperson stehen bis zu 45 m² zu (für jede weitere Person 15 m²). Ein qm-Preis von € 6,40 (für Miete inkl. Nebenkosten, aber ohne Heizung) gilt als angemessen, also für eine Einzelperson € 288,-.
- Eine Antwort auf ein Inserat könnte folgendermaßen aussehen:
Muster
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Michael Mustermann
Düsseldorf, den ..............
Chiffre RPD...
Betr.: 2-Zimmer Wohnung;
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre
Anzeige in der RP vom ........... und interessiere mich für Ihr Angebot.
Mit freundlichen Grüßen (Michael Mustermann)
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- Schon seit geraumer Zeit ist es nicht ganz einfach, eine geeignete Wohnung zu erschwinglichem Mietpreis zu finden. Dementsprechend fordert die Suche auch einige Mühe und vor allem Geduld. Besonders in den Großstädten übersteigen die Mietpreise nicht selten die finanziellen Möglichkeiten Geringverdienender. Auch wenn Sie vor Ihrer Inhaftierung mitten in der Stadt gewohnt und sich dort wohl gefühlt haben, sollten Sie aus finanziellen Gründen bei Ihrer Wohnungssuche preiswertere Stadtrandbereiche oder Vorstadtgemeinden in Ihre Überlegungen einbeziehen, auch wenn von dort der Weg zur Arbeit länger ist.
- Vermittlung durch das Wohnungsamt
Sie können sich auch direkt an das Wohnungsamt wenden, an die Fachstelle für Wohnungsvermittlung:
Amt für Wohnungswesen
Harkortstr. 23-25, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/89-22507
Zentale Fachstelle für Wohnungsnotfälle - Amt für Wohnungswesen
Harkortstr. 23-25, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/89-22507
Möbel, Hausrat, Kleidung
- Erstausstattung
Einmalige Beihilfen zum Arbeitslosen-/Sozialgeld wie Kleidergeld etc. gibt es nicht mehr; dies müssen Sie jetzt selbst ansparen. Aber nach einer Haftentlassung, wenn der Erhalt der Wohnung oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich war - wie meistens - haben Sie Anspruch auf Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte bei entsprechendem Nachweis (Entlassungsschein). Dabei ist grundsätzlich die Beschaffung von gebrauchtem, gut erhaltenem Hausrat zumutbar.
Deswegen im folgenden einige Adressen, wo Sie Möbel u.a. bekommen können:
- Möbelbörsen
Caritas Möbelbörse
Völklinger Str. 24-36, 40221 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-23 30
SKM Cash & Raus - Möbelhilfe
Schloßstr. 58, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211/51 44 104
Herzogstr. 28, 40217 Düsseldorf, Tel. 0211/33 67 734
Ellerkirchstr. 80, 40231 Düsseldorf, Tel. 0211/22 090-40
- Kleiderkammern
Caritas Textilwerkstatt
Völklinger Str. 24-36, 40221 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-23 50
SKFM Kleiderkammer
Ulmenstr. 83, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/46 96-247
Renatec fairhaus Reisholz
Henkelstr. 278, 40599 Düsseldorf, Tel. 0211/749 02 82
Renatec fairhaus Bilk (Second-Hand-Kaufhaus, nicht nur Kleidung)
Aachener Str. 166, 40223 Düsseldorf
Schulden
- Überblick
Viele Strafgefangene sind mehr oder minder verschuldet. Die Folge ist, dass oftmals die Gläubiger im wahrsten Sinne des Wortes "vor dem Gefängnistor" warten. Ein Blick zurück kann helfen, gemachte Fehler zu erkennen und sie künftig zu vermeiden. Aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen löst aber noch nicht die Probleme der Gegenwart.
Hat man den Überblick verloren, muss man sich nicht schämen. Das geht nämlich vielen Menschen so. Es ist wichtig, schon frühzeitig (während der Haft) mit den Gläubigern in Verbindung zu treten, um Kosten und Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Sammeln und sortieren Sie alle - auch alte - Unterlagen (Mahnungen, Vollstreckungsbescheide usw.), die Sie von Ihren Gläubigern erhalten haben, ebenso Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnung, Bescheide der Agentur für Arbeit etc.
Falls Sie nicht mehr genau wissen, welche Gläubiger Forderungen an Sie stellen, können Sie sich Auskunft holen:
Schufa Holding AG, Schadowstr. 86-88, 40212 Düsseldorf
Die Auskunft erhalten Sie nur, wenn Sie vorher € 7,50 auf das Konto der Schufa bei der Deutschen Bank Wiesbaden, Konto-Nr. 343 111 21, BLZ 510 700 21 überweisen und Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweises beifügen.
Amtsgericht, Vollstreckungsgerich der jeweiligen Stadt: Ein Schreiben mit der Bitte um Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
- Kontopfändung
Ihr Arbeitlosengeld (Sozialleistungen für den Lebensunterhalt generell) sind sieben Tage nach Eingang der Zahlung vor Pfändung geschützt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie den gesamten Betrag abheben.
- Einzelne Schulden
Unterhalt
Zwar besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen nur, soweit der Schuldner auch leistungsfähig ist. Solange die Unterhaltspflicht nicht aufgrund eines Antrages reduziert ist, laufen nicht geleistete Unterhaltsbeiträge jedoch auf, die nicht rückwirkend wieder aufgehoben werden können. Es ist deshalb ratsam, sich möglichst rasch mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.
Kredite
In keinem Fall sollte man den "Kopf in den Sand" stecken, die Ratenzahlungen einstellen und auf Mahnungen nicht reagieren. Nicht nur läuft man dann nämlich Gefahr, dass die gesamte Kreditsumme auf einmal fällig wird, sondern es wird wahrscheinlich auch eine Meldung an die SCHUFA vorgenommen werden mit der Folge, dass der Schuldner jetzt auch bei anderen Kreditinstituten kreditunwürdig wird. Hüten sollten Sie sich auch vor sog. "Kredithaien", denn deren Umschuldungsangebote führen nur zu höheren Zinsen für Sie, ohne Ihre Schulden zu vermindern.
Versicherungen
Hier sollten Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, die Verträge überhaupt aufrecht zu erhalten oder ob es nicht besser ist, die Verträge aufzukündigen. Im letzteren Fall sind Fristen zu beachten. Gegebenenfalls sollten Sie die Versicherungsgesellschaft um Kulanz bitten, damit nicht Beitragsrückstände auflaufen.
Mietkosten
Auch hier sollten Sie prüfen, ob es lohnt den Vertrag beizubehalten. Für während der Haft laufende Mietkosten tritt die ARGE nur unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum ein. Sind nach der Haftentlassung noch Mietrückstände vorhanden, sollten Sie sich mit dem Vermieter um eine Vereinbarung bemühen, die Ihnen eine Rückzahlung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten erlaubt.
Gerichtskosten
Adressat für Stundungs- und Ratenzahlungsanträge ist das zuständige Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft
Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann ihre Forderungen (z.B. aus zuviel gezahltem Arbeitslosengeld) wie andere Behörden auch aufgrund eines Bescheides eintreiben. Klage oder Mahnbescheid sind nicht erforderlich. Der Rückforderungsbescheid selbst ist Grundlage der Pfändung. Erfolgt die Rückforderung zu Unrecht, sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und erforderlichenfalls vor Gericht klagen. Beachten Sie die Fristen für Widerspruch und Klage! Andernfalls müssen Sie um Stundung oder Erlass bei der anspruchsberechtigten Behörde nachsuchen.
- Schuldenregulierung
Verzicht, Erlass
Der - höchst seltene - Idealfall für Sie ist, dass der Gläubiger auf die Durchsetzung seiner Forderungen verzichtet oder Ihnen sogar die Schuld erlässt. Ein bloßes Untätigsein des Gläubigers hat aber noch nicht diese Bedeutung.
Stundung
Viel eher wird ein Gläubiger bereit sein, seine Forderung zu stunden, wenn er sich für die Zukunft die Realisierung seiner Forderung versprechen kann. Die Stundung verschiebt die Fälligkeit der Forderung auf einen späteren Zeit-punkt. In derartigen Fällen ist es sinnvoll, eine Einigung über einen Zinsstill-stand herbeizuführen, damit die Schuld im Stundungszeitraum nicht unaufhör-lich wächst.
Treffen Sie realistische Stundungsvereinbarungen, damit Sie sie auch einhal-ten können. Wenn Sie erneut in Verzug kommen, wird der Gläubiger verär-gert und kaum bereit sein, Ihnen erneut entgegen zu kommen.
Ratenzahlung
Wenn Sie in der Lage sind, monatlich Teilbeträge zurückzuzahlen, dann kommt eine Vereinbarung über Ratenzahlungen in Betracht. Einigen Sie sich mit dem Gläubiger auf Raten, die Sie auch wirklich zahlen können; zum ande-ren versuchen Sie zu erreichen, dass er auf eine Zinsfortschreibung verzich-tet. Dann ist es wichtig, dass Sie die Vereinbarung peinlich genau einhalten.
Vergleich
Bei einem Vergleich einigen sich Gläubiger und Schuldner auf eine niedrigere als die ursprüngliche Forderung. Der Vorteil für den Gläubiger liegt darin, dass er Ihnen nicht dauernd hinterherlaufen muss und wenigstens einen Teil seiner Forderung realisieren kann. Vergleichsquoten zwischen 30 bis 50 % sind durchaus realistisch.
Grundsätzlich gilt in jedem Fall: Die Frage, ob gegen Sie gerichtete finanziel-le Ansprüche zu Recht bestehen, ob sie inzwischen verjährt sind oder ob Sie Einwendungen gegen die Forderungen mit Erfolg geltend machen können, lässt sich oftmals nur mit fachkundiger Hilfe entscheiden. Scheuen Sie sich nicht, solche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es Schuldnerberatungs-stellen. Die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder auch eines Anwaltes benötigen Sie auf jeden Fall für das.
Außergerichtliche Einigung
Bevor Sie einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren stellen, müssen Sie erst einmal versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dazu sollten Sie einen konkreten Zahlungsplan erstel-len, in dem alle Gläubiger berücksichtigt sind und der allen Gläubigern zuge-sandt wird. Wenn alle Gläubiger Ihrem Plan zustimmen und Sie die Vereinba-rungen einhalten, sind Sie mit dem Einverständnis der Gläubiger Ihre restli-chen Schulden los. Sollte der Einigungsversuch scheitern, so müssen Sie sich von einer "geeigneten Stelle", d.h. einer anerkannten Schuldnerbera-tungsstelle, oder "geeigneten Person", d.h. einem Rechtsanwalt, Steuerbera-ter oder Notar das Scheitern Ihrer Bemühungen bescheinigen lassen.
Forderungen aus "deliktischer Handlung" (z.B. Schadenersatz, Schmerzens-geld, Geldstrafen) sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, ebenso Unterhaltsleistungen.
Schuldenbereinigungsplan
Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, wird beim zuständigen Gericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt.
Zuerst versucht das Gericht noch einmal, eine Einigung mit den Gläubigern zu erlangen, wobei jetzt nur noch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. Gelingt dies, erübrigt sich das weitere Verfahren. Falls Sie den verein-barten Zahlungsplan einhalten, werden die restlichen Schulden erlassen.
Restschuldbefreiung
Wenn eine Einigung mit den Gläubigern nicht zustande kommt oder auch der Schuldenbereinigungsplan als nicht durchführbar erscheint, wird das Gericht bei Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnen. Die Kosten für die-ses Verfahren können gestundet werden.
Sechs Jahre müssen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Ein-kommens an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen; Sie müssen jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel mitteilen; einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. jede zumutbare Arbeit annehmen.
Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, wird Ihnen vom Gericht nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung erteilt.
- Schuldnerberatungsstellen
Arbeiterwohlfahrt - Schulden- und Insolvenzberatungsstelle
Westfalenstr. 38 a, 40472 Düsseldorf, Tel. 0211/600 25 501
SKFM e.V. - Schulden- und Insolvenzberatung
Ulmenstr. 67, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/46 96-170
Caritas - Allgemeine Sozialberatung-Clearingstelle
Klosterstr. 88, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-2183
Lebensberatung für Langzeitarbeitslose
Bolkerstr. 32, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/32 81 95
Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 6-8, 40227 Düsseldorf
Bilk, Friedrichstadt, Volmerswerth, Tel. 0211/89-96 500
Benrath, Wersten, Hassels, Tel. 0211/ 89-92 895
Stadtmitte, Rath, Kaiserswerth, Tel. 0211/89-95 496
Derendorf, Oberkassel, Unterrath, Tel. 0211/89-92 422
Flingern, Gerresheim, Vennhausen, Tel. 0211/89-28 616
Garath, Urdenbach, Hellerhof, Tel. 0211/89-94 440
Oberbilk, Eller, Lierenfeld, Tel. 0211/89-97 863
SWT Stiftung - Schuldner- und Insolvenzberatung
Oberhausener Str. 14, 40472 Düsseldorf, Tel. 0211/658 08-0
Verbraucher-Zentrale NRW e.V. Beratungsstelle Düsseldorf
Heinz-Schmöle-Str. 17, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/72 35 96
- Girokonto
Eröffnen Sie möglichst schnell ein Girokonto, um Gebühren für Bareinzahlun-gen z.B. für Miete, Strom o.a. zu sparen. Es gibt eine sogenannte Selbstver-pflichtungserklärung der Banken, in der festgelegt wurde, dass jeder ein Guthabenkonto eröffnen könne. Dies wird in der Praxis oft nicht eingehalten, ein rechtlicher Anspruch besteht nicht, aber versuchen Sie es trotzdem.
Muster
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Fred Mustermann
Düsseldorf, den ..............
An die
Antrag auf ein Girokonto auf Guthabenbasis Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich bei Ihrer Bank/Sparkasse ein Girokonto auf Guthaben-basis. Ich benötige dringend ein Girokonto zur Entgegennahme von Gutschrif-ten und um Überweisungen tätigen zu können. Die Kontoführungsgebühren werden durch regelmäßige Gutschriften gedeckt sein.
Ich weiß, dass aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung aller Kreditinstitute im ZKA von 1995 Sie gehalten sind, jedem ein Guthabenkonto zu eröffnen.
Falls Sie meinen Antrag ablehnen sollten, bitte ich um eine schriftliche Begründung. Mit freundlichen Grüßen
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Hilfe bei Problemen
- Die eigentliche Strafe fängt erst nach der Entlassung an
Während der Inhaftierung kommt es oft zum Abbruch von Kontakten zu Familie, Freunden, Bekannten. Nach jahrelanger oder zahlreicher "Immer-wieder"-Inhaftierung kann zudem das Gefühl entstehen, "draußen" nichts und niemanden mehr so richtig zu kennen. So steht der ein oder andere oft nach seiner Haftentlassung vor dem Problem, dass er mit der vielen freien Zeit (bei der immer größer werdenden Schwierigkeit, Arbeit zu finden), nichts anzufangen weiß. So entwickelt sich schnell das Gefühl von Einsamkeit - auch des Nicht-dazu-gehörens.
"Ich war glücklich, endlich aus dem Knast raus zu sein … Aber ich saß allein da und wusste mit mir, der ganzen Zeit, Freiheit und den Möglichkeiten, die ich nun haben konnte und mir vorher erträumt hatte, nichts anzufangen." Die vielen guten Vorsätze in der Haft, die Wünsche und Vorstellungen, was man alles machen wollte, lassen sich oft nicht alle so schnell realisieren, wie man das dachte. Um nicht der Gefahr zu erliegen, nur noch alleine rumzusitzen (vor dem Fernseher, PC o.ä.), evtl. sich in übermäßigen Alkoholgenuss oder anderes zu flüchten, wäre es sinnvoller, sich andere, vielleicht ungewohnte Möglichkeiten zu suchen, die freie Zeit zu nutzen und zu versuchen, neue Kontakte aufzubauen.
Dies ist bestimmt nicht einfach. Aber es gibt durchaus Angebote, die Sie nutzen sollten: z.B. Sportvereine (Adressen im Telefonbuch), Skat-, Schachclubs o.ä. (siehe Anzeigenteil Zeitungen). Besorgen Sie sich auf jeden Fall den Düssel-Pass (s. Seite 20), damit erhalten Sie in vielen Einrichtungen Ermäßigung oder freien Eintritt.
- Unterstützung bei speziellen Problemen
Falls Sie Probleme mit sich selbst (oder mit Alkohol, Drogen, Glücksspiel), mit Ihrem/r Partner/in oder Ihren Kindern und/oder … haben: es gibt immer Stellen und Einrichtungen, die Ihnen helfen, eine Lösung zu finden und Sie unterstützen können:
- Beratungsstellen für Haftentlassene und Angehörige Inhaftierter und Haftentlassener
Arbeiterwohlfahrt
Westfalenstr. 38 a, 40472 Düsseldorf, Tel. 0211/6 00 25-500 und -501
Gefangenenfürsorge
Kaiserswerther Str. 286, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/44 42 00
- Beratungsstellen für Suchtkranke
Drogenambulanz
Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf, Tel. 0211/899-6658
Caritas - Fachstelle für Beratung, Therapie & Suchtprävention
Klosterstr. 88, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-2131
Düsseldorfer Drogenhilfe e.V. - DrogenHilfeCentrum
Erkrather Str. 18, 40233 Düsseldorf, Tel. 0211/89 93 990
Düsseldorf Drogenhilfe e.V. - Fachstelle für Beratung, Behandlung
und Suchtvorbeugung
Bolkerstr. 14, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/ 899 39 0
SKFM - Drogenberatung "komm-pass"
Charlottenstr. 30, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/17 52 08 80
Diakonie - Fachambulanz - Zentrum für psychosoziale Beratung und Behandlung
Langer Str. 20 a, 40233 Düsseldorf, Tel. 0211/73 53 326
Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst, Institut für Lebensberatung
Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/899 53 9
Anonyme Alkoholiker Düsseldorf - Selbsthilfegruppen
Borsigstr. 29, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/19 295
Kreuzbund
Bendemannstr. 17, 40217 Düsseldorf, Tel. 0211/17 93 66-0
Blaues Kreuz in der Ev. Kirche
Himmelgeister Str. 24, 40255 Düsseldorf, Tel. 0211/33 54 92
Guttempler Orden
Eisenstr. 49, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/72 65 48
Diakonie - Glücksspiel Fachambulanz
Langer Str. 2, 40233 Düsseldorf, Tel. 0211/73 53 228
Renatec - AIMS Arbeitsintegration für Methadonsubstituierte
Ellerkirchstr. 80, Düsseldorf, Tel. 0211/22 090-13
Telefon-Notrufe für Suchtgefährdete (Diakonie Düsseldorf)
0211/32 55 55 und 0211/73 53 235
JES Düsseldorf (Projekt der AIDS-Hilfe NRW e.V.)
Kölner Str. 145, 40 Düsseldorf, Tel., 0211/72 60 50
BerTha F. - Frauensuchtberatung
Duisburger Str. 77, 40479 Düsseldorf, Tel. 0211/ 44 16 29
- Beratung für Angehörige von Suchtkranken
Caritas Fachstelle
Klosterstr. 88, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-2131
Diakonie, Angehörigengruppe
Langerstr. 2, 40223 Düsseldorf, Tel. 0211/73 53-364
ALATEEN - Selbsthilfegruppen für Kinder und jugendliche Angehörige von Alkoholikern
Emilienstr. 4, 45128 Essen, Tel. 0201/77 30 08
- AIDS-Beratungsstellen
AIDS-Hilfe Düsseldorf e.V.
Oberbilker Allee 310, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/77 09 5-0 und Beratungstelefon 0700/44 533 211
Gesundheitshaus Düsseldorf - AIDS-Beratung
Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/89-92 663
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Klosterstr. 86, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/17 93 37-0
Evgl. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Benrather Str. 7, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/86 60 4-0
SKFM - Beratung für Familien und Alleinstehende
Ulmenstr. 67, 40476 Düsseldorf, 0211/46 96-249/261
Caritas - Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Klosterstr. 86, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-2112
AWO - Erziehungsberatung
Liststr. 2, 40470 Düsseldorf, Tel. 0211/600 25-189
SKFM - Beratungsstelle für Jugendliche
Ulmenstr. 65, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/46 96-200
- Beratung für Ausländer
Caritas Migrationsdienst
Oststr. 40, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/16 02-2220
AWO Fachdienst Migration und Integration (Migrationserstberatung)
Liststr. 2, 40470 Düsseldorf, Tel. 0211/600 25-180
- Weitere wichtige Adressen
Jugendamt
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/899-1
Diakonie - Beratungsstelle Gewalt in Familien
Stephanienstr. 34, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/601 011 50
Versorgungsamt (auch Erziehungsgeldkasse)
Erkrather Str. 399, 40231 Düsseldorf, Tel. 0211/45 84-0
Service-Center Familienkasse (Kindergeld)
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/692-3309
Beratungshilfe der Rechtspflege
Mühlenstr. 34, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/83 06-0
Bewährungshilfe und Führungsaufsicht
Kaiserswerther Str. 256, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/43 54-0
- Notruf
Telefonseelsorge Düsseldorf
0800/11 10 111 oder 0800/11 10 222
Notruf für Suchtgefährdete
0211/32 55 55
- Dies ist nur eine Auswahl von Beratungsstellen, weitere und genauere Informationen über Öffnungszeiten etc. finden Sie in folgenden Homepages:
- Einige Beratungsstellen für Haftentlassene in NRW
SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Bochum e.V.
Lohbergstr. 2 a, 44789 Bochum, Tel., 02341/3 07 05 50/31
Kath. Gefängnisverein für das Bergische Land e.V.
c/o Caritasverband Wuppertal e.V.
Kolpingstr. 13, 42103 Wuppertal, Tel. 0202/28 05-219
SKM - Kath. Verein für soziale Dienste der Region Kempen-Viersen
Hammerkirchweg 45, 41748 Viersen, Tel. 02162/2 12 41
Sozialdienst Kath. Frauen
Hansaring 20, 50670 Köln, Tel. 0221/12 695-92
Kreis 74 Straffälligenhilfe Bielefeld e.V.
Teutoburger Str. 106, 33607 Bielefeld, Tel. 0521/6 13 88
Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. (AKS)
Königstr. 1 b, 52064 Aachen, 0241/3 43 43 oder 0241/40 11 297
Gefährdetenhilfe Scheideweg e.V.
Unterscheidweg 1-3, 42499 Hückeswagen, Tel. 02192/20 11
Broschüren, Bücher
- Unser Heft kann nur einzelne Fragen anreißen. Zur weitergehenden Information über für Sie interessante Themen haben wir eine Auswahl von Broschüren bzw. Büchern zusammengestellt:
- Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen,
Stabstelle Justizkommunikation, 40190 Düsseldorf
- Endlich wieder ohne Schulden - Beratungsstellen helfen raus
Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten
Was Sie über Bewährungshilfe wissen sollten
Was Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten
Was Sie über den Mahnbescheid wissen sollten
Was Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren wissen sollten
Was Sie über die Zwangsvollstreckung wissen sollten
Was Sie über das Mietrecht wissen sollten
Was Sie über das Eherecht wissen sollten
Alleinerziehende - Lebenslagen und Lebensformen
- Bundesagentur für Arbeit
Bestell-Service c/o IBRo Funk und Marketing GmbH
Kastanienweg 1, 18184 Roggentin
- Neue Chancen auf Arbeit
(Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II)
was? wieviel? wer?
Finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit auf einen Blick
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II/Sozialgeld)
- Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
- Was mache ich mit meinen Schulden
Geschäfte mit der Armut (Unseriöse Kreditvermittlung und Schuldnerberatung - Worauf Sie achten sollten!)
Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner und Formulare
Wie hoch sind die neuen Pfändungsgrenzen?
Guter Rat ist nicht teuer (Prozesskostenhilfe)
Staatliche Hilfen für Familien - Wann? Wo? Wie?
Das Eherecht
Die neue Elternzeit
Kindergeld 2006
Merkblatt Kinderzuschlag
Allein erziehend Tipps und Informationen
Das Kindschaftsrecht
Eltern bleiben Eltern
Beratung hilft besser leben
Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung
Der Unterhaltsvorschuss
Sonderbrief "Kinder gewaltfrei erziehen"
Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Gemeinsam leben (ohne Trauschein)
Das neue Mietrecht
Wohngeld
- Weg mit den Schulden
Tips und Hilfestellungen, dauerhaft schuldenfrei zu werden
Hrsg. Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf
- Leitfaden zum ALG II/Sozialhilfe A-Z
Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas, Fachhochschulverlag Frankfurt
Auszüge daraus im Internet:
- Leitfaden für Arbeitslose
Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas, Fachhochschulverlag Frankfurt
- Leitfaden: Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt
Hrsg. Widerspruch e.V. Bielefeld
- 111 Tips für Arbeitslose
Hsrg. DGB Bundesvorstand, Bund Verlag, € 9,90
- SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Walhalla Verlag, € 5,95
- SGB XII
Die neue Sozialhilfe
Walhalla Verlag, € 6,95
Internetadressen
- Informationen zu ALG, Sozialgeld:
- Dort finden Sie außer den Infos zum Arbeitslosengeld auch Stellenangebote, Vordrucke, BIZ, Kindergeld u.a.
- Informationen zu Schulden, Pfändungstabellen:
- Ratgeber, Broschüren:
- mit den zwei Broschüren (auch als PDF):
Wegweiser Informationen und Adressen für Haftentlassene
Was nun? Mein Mann, Sohn ... ist im Knast Informationen und Adressen für Angehörige


