Was nun?

Mein Mann, Sohn ist im Knast
Stand: 2006

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Vorwort

Was Sie wissen sollten!

Anschrift, Auskünfte, Post/Pakete
Besuch
Beschaffung von Artikeln des persönlichen Bedarfs
Rechte/Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger
Arbeitslosengeld II/Sozialgel
Beratungsstelle Gefangenenfürsorge
Frauengruppe
Ehe-, Famlien- und Lebensberatng

Finanzielle Hilfen

Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld
Wohngeld
Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Verbraucherkonkursverfahren

Weitere Informationen

Ihre Rechte als Ehefrau/Verlobte
Haftarten
Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen
Behörden und Einrichtungen
Broschüren und weiterführende Literatur

 

Vorwort

Mit der Inhaftierung des Ehemannes, Lebensgefährten oder eines anderen Angehörigen sind gleichzeitig viele Probleme für alle Beteiligten vorprogrammiert.

Dieser Ratgeber kann und soll ein persönliches Gespräch in unserer Beratungsstelle nicht ersetzen, aber die wichtigsten Fragen beantworten und erste Handlungshilfen geben.

„Mitgefangen – mitgehangen“, heißt es oft für Frauen, deren Männer, Söhne oder Freunde im Gefängnis sitzen. Häufig stoßen die Frauen in ihrer Umwelt auf Ablehnung, geraten in soziale Isolation und finanzielle Schwierigkeiten durch Wegfall des oft einzigen Einkommens, müssen umziehen oder sich mit dem Sozialamt auseinandersetzen etc. ...

Kaum eine Frau weiß um die Straftat ihres Partners, meistens wird sie von der Inhaftierung überrascht. Sie ist schockiert, muss mit schwerwiegenden Veränderungen in ihrem Leben fertig werden. Vertrauen ist zerstört, die Partnerschaft gerät in eine Krise. Durch ihren Partner wird sie mit ihr unbekannten Schwierigkeiten und Konflikten konfrontiert, für die sie zunächst keine Lösungen weiß. Dennoch hat sie die Möglichkeit, mit dieser neuen Situation leben zu lernen und ihre eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln.

Auch für ihren Partner bedeuten besonders die ersten Wochen in einer Justizvollzugsanstalt eine enorme Umstellung. Er muss mit neuen Lebensbedingungen fertig werden, mit der eingeschränkten Bewegungsfreiheit umzugehen lernen. Zusätzlich wird er durch existentielle Fragen (Wer steht zu mir? Wie geht es meiner Familie? Wie lange bleibe ich in Haft? Wie geht’s dann weiter?) bis an die äußersten Grenzen strapaziert. Im Gefängnis gibt es Angebote an Beratungs- und Aussprachemöglichkeiten, seelsorgliche Betreuung und auch Freizeitangebote. Jedoch ist ein Ansprechpartner von „draußen“ - bestenfalls die Familie - ungeheuer wichtig.

Vielleicht haben Sie sich in der Richtung Gedanken gemacht und sind bereit, ihm zu helfen? Ein Besuch bei Ihrem Mann, Freund, Sohn oder Bruder kann Ihnen beiden eine Hilfe sein, auch wenn in diesen Gesprächen bestimmt nicht alle Gefühle geäußert und alle Probleme gelöst werden können.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen eine kleine Hilfe an die Hand geben; seine Informationen sollen Ansatzmöglichkeiten aufzeigen, Ihnen unnötige Wege und Telefonate ersparen. Wir haben versucht, die wichtigsten staatlichen, kommunalen und privaten Hilfsangebote zusammenzustellen, die für Sie von Bedeutung sein können und die Adressen aufzulisten, an die Sie sich wenden können. Auf viele der angesprochenen Hilfen haben Sie einen rechtlichen Anspruch. Sie müssen sich in keiner Weise schämen, ihn geltend zu machen.

Düsseldorf, Juni 2000

Vorwort zur 2. und 3. Auflage

Eine weitere Auflage wurde erforderlich, da zum einen aufgrund der grossen Nachfrage keine Exemplare der Broschüre mehr vorhanden sind und zum anderen sich einige Adressen, Telefonnummern etc. geändert haben.

Wir hoffen, mit der neuen Ausgabe wieder vielen Angehörigen, aber auch Beratungsstellen u.a. etwas Hilfe geben zu können.

Düsseldorf, Juni 2005

Portrait Frau Ruwwe
Gisela Ruwwe
Portrait Herr Trenz
Erwin Trenz

 

Was Sie wissen sollten!

Anschrift

Der Inhaftierte befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf (JVA), Ulmenstraße 95, 40476 Düsseldorf, Telefon: 0211/94 86-0.

Sie erreichen die Anstalt mit der S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Derendorf) und der Straßenbahnlinie 707 (vom Hauptbahnhof) und 715 (beide: Haltestelle Tannenstraße).

Auskünfte

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte den Sozialdienst der Justizvollzugs-anstalt an, Telefon 0211/94 86-0. Die SozialarbeiterInnen helfen Ihnen gegebenenfalls weiter.

Ebenfalls können Sie sich an die Beratungsstelle Gefangenenfürsorge wenden. Sie wurde speziell für Angehörige von Inhaftierten und Haftentlassenen eingerichtet:

Beratungsstelle Gefangenenfürsorge, Kaiserswerther Str. 286, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211/44 42 00. Sprechzeiten siehe Seite 9.

Auch die Pfarrer und Mitarbeiter des Evangelischen Gefangenen-Fürsorge-Vereins und des Katholischen Gefängnisvereins können Ihnen in vielen Fällen weiterhelfen, Telefon: 0211/94 86-0 und siehe auch Seite 9.

Post/Pakete

Der Inhaftierte kann unbegrenzt Post erhalten, ebenfalls darf er soviel schrei-ben, wie er will. Die ein- und ausgehende Post des Gefangenen wird kontrolliert. Bei Untersuchungsgefangenen liest der zuständige Richter die Post und entscheidet, ob sie dem Inhaftierten ausgehändigt werden kann. Aus diesem Grunde erreichen die Postsendungen U-Gefangene erst nach durchschnittlich 14 Tagen.

Briefmarken sind in der JVA Mangelware! Sie können Briefen beigelegt oder bei einem Besuch mitgebracht werden.

Dreimal jährlich darf der Inhaftierte ein Paket empfangen: Weihnachten, Ostern und einmal im Jahr (Termin nach freier Wahl). Die entsprechenden Vorschriften und eine Paketmarke (berechtigt den Gefangenen zum Empfang eines Paketes) muss Ihnen der Inhaftierte zusenden. Pakete ohne Paketmarke schickt die Anstalt an den Absender zurück. Bücher und Zeitschriften müssen bei einem Verlag bestellt und mit der Post zugesandt werden.

Zum Inhalt

Besuch

Der Erstbesuch ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Anstalt möglich. Diese Absprache treffen Sie bitte mit der Besuchsabteilung, die Sie unter der Rufnummer 0211/94 86-319 erreichen.

Die Folgebesuche stimmen Sie bitte persönlich in der Besuchsabteilung ab.

Besuchszeiten: Dienstag von 09.00 - 16.30 h
  Mittwoch von 11.00 - 19.30 h
  Donnerstag und Freitag von 09.00 - 17.30 h
Sprechzeit 45 Minuten, 12.00 bis 12.30 h Mittagspause
Besuch für erwachsene Inhaftierte: Alle 14 Tage
Besuch für jugendliche Inhaftierte (unter 21 Jahre): wöchentlich 30 Minuten

Es empfiehlt sich, ca. eine halbe Stunde vor dem vereinbarten Termin in der Justizvollzugsanstalt zu sein. Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.

Beim Besuch werden nicht mehr als drei Personen zugelassen. Personen unter 14 Jahren werden nur in Begleitung von Erwachsenen zum Besuch zugelassen. Gespräche beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen. Der Richter kann hiervon eine Ausnahme machen (z.B. Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers).

Strafgefangene benötigen keine Besuchsgenehmigung.

Für den Besuch eines Untersuchungsgefangenen ist vorher eine Besuchs-erlaubnis beim zuständigen Richter einzuholen. Diese können Sie schriftlich bei Gericht beantragen oder persönlich bei der jeweiligen Geschäftsstelle des Gerichts erbitten. Wichtig ist, dass Sie das Aktenzeichen des Inhaftierten an-geben können und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Für Düsseldorfer Untersuchungsgefangene ist das Amts-/Landgericht Düssel-dorf, Mühlenstr. 34, 40213 Düsseldorf, zuständig.

Für Untersuchungsgefangene gilt außerdem: Herausgabe von Schlüsseln, Autopapieren usw., ebenso Leistung von Unterschriften nur mit richterlicher Genehmigung. Für U-Gefangene kann beim Regelbesuch eigene Wäsche mitgebracht werden.

Die Anstalt hat Automaten aufgestellt, die es Ihnen ermöglichen, für den In-haftierten Rauchwaren, Getränke und Schokolade zu ziehen. Der Betrag ist auf € 15,- pro Regelbesuch begrenzt (Münzgeld erforderlich). Außerdem können Sie Briefmarken mitbringen.

Bei besonderen Problemen können Besuche und Sonderbesuche mit einem Sozialarbeiter, Pfarrer oder auch Eheberater durchgeführt werden. Näheres erfahren Sie durch die Pfarrer und Sozialarbeiter.

Zum Inhalt

Beschaffung von Artikeln des persönlichen Bedarfs

Sie dürfen dem Inhaftierten auch Geld für seine persönlichen Bedürfnisse einzahlen:

Zahlstelle der JVA Düsseldorf
Postbank Köln
Konto-Nr. 106 92-508
BLZ 370 100 50

Es unbedingt erforderlich, dass Sie auf dem Empfängerabschnitt der Überweisung den Namen und das Geburtsdatum des Inhaftierten angeben.

Bar-Einzahlungen sind nur in der Besucherkontrollabteilung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 - 15 h und Mittwoch 11 - 16 h möglich.

Persönliche Bedürfnisse des Untersuchungsgefangenen werden nicht durch die Anstaltsversorgung abgedeckt. Aus diesem Grunde darf er monatlich für bis zu € 205,- in der hiesigen Anstalt einkaufen (Jugendliche U-Gefangene bis zu € 164,-). Ebenfalls kann er ein Fernsehgerät/Radio durch Anstalts-vermittlung erwerben. Für ein Radiogerät mit Kassetten- und CD-Teil (CDR) sind € 50,- bis 75,- und für ein Fernsehgerät ca. € 225,- zu veranschlagen. Radio und Fernsehgeräte können auch von draußen mitgebracht werden nach Genehmigung durch den Untersuchungsrichter. Aus Sicherheitsgründen werden alle Geräte kontrolliert und anschließend verplombt. Für die von außen gebrachten Geräte kostet dies € 15,-. Bitte informieren Sie sich vorab in der JVA.

Ebenso kann ein Tauchsieder bis 350 Watt abgegeben werden.

Der Inhaftierte darf Zeitungen und Zeitschriften erhalten. Sie bestellen diese direkt beim Verlag und lassen sie von dort aus an den Gefangenen senden.

Zum Inhalt

Rechte/Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger

Auch ein Inhaftierter hat Rechte und er muss lernen, sie in Anspruch zu nehmen, besonders gegenüber dem Gericht. Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Anwälte finden Sie im Branchenbuch. Damit er tätig werden kann, benötigt er das Aktenzeichen des Inhaftierten und eine Vertretungsvollmacht, die der Gefangene unterschreiben muß. Sie sollten mit dem Anwalt unbedingt vorher die Honorarfrage klären.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen. In der Regel kann der Inhaftierte einen Anwalt seines Vertrauens vorschlagen. Es ist meist besser, zuerst mit dem Anwalt zu sprechen und dann erst seine Beiordnung zu beantragen. In fast allen Fällen nehmen die Anwälte Ihnen diese Arbeit ab und beantragen selbst ihre Beiordnung.

Zum Inhalt

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Jeder Mensch kann in Not geraten! Was aber, wenn Sie in eine Notlage z.B. durch die Inhaftierung eines nahe stehenden Menschen geraten, in der keine Versicherung, kein Arbeitsamt, keine Bank und kein Verwandter oder Bekannter hilft? Dann gibt es immer noch das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld. Dies sind staatliche Leistungen, auf die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Darum müssen Sie auch nicht betteln, sondern können das in Anspruch nehmen als Ihr gutes Recht, dass Ihnen gesetzlich garantiert ist. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch Sie in Not geraten sind.

In dem Kapitel „Finanzielle Hilfen“ dieser Broschüre versuchen wir, einen kurzen Einblick über die möglichen Leistungen und Voraussetzungen zu geben. Genauere Informationen dazu können Sie (kostenlosen) Broschüren entnehmen, die Sie am Schluss unseres Heftes finden oder auch im Internet abrufen können.

Hinter Gittern!
Hinter Gittern sitzen
Menschen.
Menschen, die Mensch
bleiben wollen
und deshalb Menschen
brauchen.
Nicht anders als
vor den Gittern.

Zum Inhalt

BERATUNGSSTELLE GEFANGENENFÜRSORGE

Kaiserswerther Str. 286, 40474 Düsseldorf, Telefon 0211/44 42 00
Fax 0211/51 62 491, E-Mail: Gefangenenfuersorge@gmx.de

Beratungsstelle für Haftentlassene
sowie für Angehörige Inhaftierter und Haftentlassener
Träger: Ev. Gefangenen-Fürsorge-Verein e.V. und Kath. Gefängnisverein e.V.

Öffnungszeiten: Montag 9.00 - 12.00 h Dirk Konzak
  Dienstag 9.00 - 12.00 h Monika Hagedorn
  Mittwoch 9.00 - 12.00 h Monika Hagedorn, 14.00 - 20.00 h Gisela Ruwwe
  Donnerstag 9.00 - 12.00 h Dirk Konzak
  Freitag 9.00 - 12.00 h Gisela Ruwwe /Dirk Konzak im mtl. Wechsel
  Andere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Die MitarbeiterInnen sind auch in der JVA Düsseldorf zu erreichen:

Ev. Gefangenen-Fürsorge-Verein:
Pfarrer Kay Grimm, 0211/94 86-226
Dirk Konzak, Sozialarbeiter, 0211/94 86-227
Pastor Rainer Steinhard 0211/94 86-228

Kath. Gefängnisverein:
Monika Hagedorn, Sozialarbeiterin, 0211/94 86-230
Klaus Heidkamp, Koordinator Ehrenamtliche, 0211/94 86-302
Anne-Marie Klopp, Kriminologin, 0211/94 86-309
Gisela Ruwwe, Sozialpädagogin, 0211/94 86-231
Pater Wolfgang Sieffert OP 0211/94 86-348
Pfarrer Reiner Spiegel 0211/94 86-229

Die MitarbeiterInnen bieten an:

FRAUENGRUPPE

Die Selbsthilfegruppe für Frauen ist 1981 durch die Gefangenenfürsorge ins Leben gerufen worden. Sie ist ein Angebot an Frauen, Mütter und Freundinnen von Inhaftierten. In der Selbsthilfegruppe finden Sie einen Kreis von Frauen, in den Sie ohne Vorbehalte und Vorurteile an- und aufgenommen werden. Sie haben die Möglichkeit, über alle Probleme, die Sie belasten, zu reden. Das wichtigste Ziel ist, Ihnen Rat und Hilfe zu geben.

Aber in der Frauengruppe wird nicht nur über Probleme gesprochen, sondern auch gefeiert, gebastelt, gemeinsam Veranstaltungen besucht ...

Die Erfahrungen zeigen immer wieder, dass es für viele ratsuchende Frauen sehr schwer ist, sich in dieser Situation gegenüber ihren Gesprächspartnern zu öffnen. Nach der Inhaftierung des Mannes fühlen sie sich aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Häufig verlieren diese Frauen ihre Wohnung, verlieren ihre Stellung und können in Vereinen, in denen sie aktiv waren, nicht mehr bleiben. Auch in den eigenen Familien stoßen sie häufig auf Ablehnung.

Für viele der ratsuchenden Frauen ist die Selbsthilfegruppe zu einem Teil ihres Lebens, zu einem fortdauernden Gesprächskreis und auch zu einem Stück Familie geworden.

 

Die FRAUENGRUPPE trifft sich 14-tägig mittwochs ab 18.00 Uhr
in der Beratungsstelle, Kaiserswerther Str. 286.
Ihre Kinder können Sie gerne mitbringen.

Info und Termine nach Vereinbarung:
Marita Budschun 0211/20 82 48 (ab 18 Uhr)
Gisela Ruwwe 0211/94 86 231
E-mail: gefaengnisverein@gmx.de

Zum Inhalt

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe

Arbeitslosengeld II (SGB II)

Den Antrag auch hier möglichst schnell (Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung werden nicht erbracht) an die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt bzw. die örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in Ihrem Bezirk stellen. Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Bereich der Bundesrepublik liegt. Ausländern muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.

Sozialgeld (SGB II)

Nicht erwerbsfähige Angehörige von Hilfebedürftigen (Bedarfsgemeinschaft), erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sozialgeld.

Die monatliche Regelleistung bei ALG II sowie Sozialgeld beträgt für Alleinstehende/Alleinerziehende € 345,- West (bzw. € 331,- Ost), für ein Kind bis 13 Jahren € 207,- (bzw. 199,-), für Jugendliche von 14-17 Jahren € 276,-(bzw. 265,-).

Zusätzlich werden Miete und Heizkosten für eine angemessene Wohnung, nicht jedoch Strom- und Warmwasserkosten übernommen.

Ihr evtl. Vermögen und Einkünfte werden einer Bedürftigkeitsprüfung unterzogen. Falls verwertbares Vermögen besteht, muss dieses für den Lebensunterhalt verwendet werden. Die genauen Bedingungen dazu wie Freibeträge etc. entnehmen Sie bitte entsprechenden Broschüren (siehe Anhang), informieren sich im Internet (z.B. www.arbeitsagentur.de) oder holen sich Rat bei (ebenfalls im Anhang aufgeführten) Beratungsstellen.

Dies alles hier zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen.

Die Anträge für die Agentur für Arbeit, ARGE oder auch Sozialämter müssen Sie persönlich stellen. Vorher telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter ausmachen, da Sie sonst nicht nur lange warten, sondern oft erst gar nicht vorgelassen werden.

Folgende Unterlagen werden Sie benötigen:
Personalausweis (oder Meldebescheinigung) und ggfs. Familienstammbuch, Haftbescheinigung, Einkommensnachweise (Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Krankengeldbescheid, Wohngeldbescheid, Kindergeldbescheid etc.), Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung, Unterlagen über andere Ausgaben (Krankenkassenbeiträge, Versicherungen etc.), Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest (z.B. bei Diät), Teilnehmernummer der GEZ, andere Unterlagen, die notwendig sein könnten wie Mutterpass, Scheidungsurteil usw.

Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen, sondern lassen Sie Ihren Antrag schriftlich aufnehmen, auch wenn er bereits mündlich abgelehnt wurde. So haben Sie noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Kinderzuschlag

ALG II und Kinderzuchlag schließen sich gegenseitig aus. Vorrangig ist in der Regel der Kinderzuschlag, der ergänzend zum Kindergeld für im Haushalt lebende, minderjährige Kinder gezahlt wird (höchstens € 140,-; Einkommensberechnung wie bei der Berechnung von ALG II).

Wohngeld

Wenn sich durch die Inhaftierung Ihres Partners Ihr Einkommen verringert hat, haben Sie evtl. Anspruch auf Wohngeld. Für MieterInnen gibt es den Mietzuschuss, für EigentümerInnen den Lastenzuschuss. Die Bewilligung des Wohngeldes hängt ab von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschuss-fähigen Miete bzw. Belastung.

Falls Sie gezwungen sind, umzuziehen, beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), um an öffentlich geförderte und damit in der Regel preisgünstigere Wohnungen zu gelangen.

Bezieher von ALG II erhalten kein Wohngeld, da die Mietkosten bereits im Arbeitslosengeld enthalten sind.

Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung und Ermäßigung von Telefonkosten

Auf Antrag können Sie als ALG II-Beziehende eine Befreiung und Ermäßigung bekommen. Anträge erhalten Sie in den Bürgerbüros.

Familienkarte

Erziehungsberechtigte, die mit mindestens einem Kind in Düsseldorf zusammenleben, erhalten kostenlos eine Familienkarte. Damit können Sie und Ihre Kinder gemeinsam vieles unternehmen. Antrag beim Jugendamt unter der Telefon-Nr. 89-99051.

Krankenkasse

Alle Versicherten (außer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen Eigenanteile Medikamente etc. bezahlen. Falls dies die Belastungsobergren-ze von 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens überschreitet (1 % bei chronisch Kranken), werden Sie für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit, also Quittungen aufbewahren.

Belastungsobergrenze für ALG II-Beziehende: 2% = € 82,80 jährlich (Ost: € 79,44)

Arbeitslosenpass

Alle Arbeitslosen (ALG I + II) erhalten den Arbeitslosenpass, der Ermäßigung oder freien Eintritt gewährt bei verschiedenen Düsseldorfer Sport-, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Unter Vorlage Ihres Bewilligungsbescheides oder anderen Nachweises der Arbeitslosigkeit und Ihres Personalausweises erhalten Sie den Pass bei folgenden Stellen:

ArbeitslosenZentrum Düsseldorf, DüsseldorferArbeitsloseninitiative e.V., Beratungsstelle für Arbeitslose Caritasverband (Adressen s. Anhang)

Beratungshilfe

Falls Sie rechtlichen Rat benötigen, sich aber keinen Anwalt leisten können, gibt es beim Amtsgericht die Möglichkeit, eine verbilligte bzw. kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt zu beantragen. Die Rechtsberatungshilfe nach dem Beratungsgesetz wird auf Antrag gewährt. Beim Amtsgericht können Sie dem zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem schildern und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Falls der Rechtspfleger Ihnen nicht direkt helfen kann, wird Ihnen ein Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen können.

Prozesskostenhilfe

Falls sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt, werden die Kosten für das Verfahren und einen Anwalt ebenfalls auf Antrag gewährt, falls Aussicht auf Erfolg besteht und Sie die Kosten nicht aufbringen können.

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie beim zuständigen Gericht stellen und eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit den entsprechenden Belegen abgeben.

Verbraucherkonkursverfahren

Es gibt viele Schuldner, die es geschafft haben, ihre Schulden loszuwerden. Wenn Sie Rat und Hilfe bei der Regulierung Ihrer Schulden benötigen, stehen Ihnen Schuldnerberatungsstellen in Düsseldorf zur Verfügung. Es ist wichtig, schon frühzeitig mit den Gläubigern in Verbindung zu treten, um Kosten und Zwangsmaßnahmen zu verhindern.

Am 01.09.99 trat ein Gesetz in Kraft, das nun auch überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit bietet, ein Konkursverfahren zu durchlaufen und anschließend einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden beginnen zu können.

Sammeln und sortieren Sie alle – auch alte – Unterlagen (z.B. Vollstreckungsbescheide, Ladungen zur eidesstattlichen Versicherung), die Sie von Ihren Gläubigern erhalten haben, ebenso Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnung, Bescheid der Argentur für Arbeit usw.

Bevor Sie einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens stellen, müssen Sie noch einmal versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dazu sollten Sie einen konkreten Zahlungsplan erstellen, in dem alle Gläubiger berücksichtigt sind und der allen Gläubigern zugesandt wird. Sollte der Einigungsversuch scheitern, so müssen Sie sich von einer „geeigneten Stelle“, d.h. einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, oder „geeigneten Person“, d.h. einem Rechtsanwalt, das Scheitern Ihrer Bemühungen bescheinigen lassen.

Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe. Seit 01.12.2001 gilt die Regelung, dass die erforderlichen Gerichtskosten auf Antrag gestundet werden und nach Durchführung der Entschuldung als abzuzahlende Verbindlichkeit übrigbleiben.

Forderungen aus „deliktischer Handlung“ (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Geldstrafen) sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, ebenso Unterhaltsleistungen.

Ihre Rechte als Ehefrau/Verlobte

Auskunftsverweigerungsrecht:
Nach § 55 Abs. 1 Strafprozessordnung können Sie als Zeugin nur die Beantwortung einzelner Fragen verweigern, wenn Sie sich oder einen Angehörigen durch eine wahrheitsgemäße Aussage der Gefahr aussetzen müssen, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Die Auskunftsverweigerung muss ausdrücklich erklärt werden; der Zeuge darf die belastenden Tatsachen nicht einfach verschweigen.

Zeugnisverweigerungsrecht:
Als Ehefrau oder Verlobte haben Sie gemäß § 52, Abs. 1 Strafprozessordnung ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht. Hierüber sind Sie vor Ihrer Einvernahme zur Sache zu belehren. Unterbleibt dies, so besteht hinsichtlich der Aussage ein Verwertungsverbot gemäß § 252 Strafprozessordnung.

Haftarten

Untersuchungshaft:
Im Untersuchungshaftvollzug sind Personen, die einer Straftat verdächtigt werden und gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde, bis zur Aufhebung des Haftbefehls oder bis zum Ergehen eines rechtskräftigen Urteils untergebracht. Folgende Haftgründe müssen bei der Inhaftierung vorliegen: entweder Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Verwahrung des Beschuldigten die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.

Dem Untersuchungsgefangenen dürfen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung der Vollzugsanstalt erfordert.

Der Untersuchungsgefangene gilt als unschuldig, solange seine Schuld nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Strafhaft:
Strafgefangene sind Inhaftierte, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt sind. Zu einer Freiheitsstrafe können Personen verurteilt werden, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat das 21. Lebensjahr vollendet haben. Heranwachsende (Personen zwischen 18 und 21 Jahren) werden je nach Stand ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung (§ 105 JGG) entweder nach Jugendstrafrecht (ggfs. einer Jugendstrafe) oder nach Erwachsenenstrafrecht (ggfs. einer Freiheitsstrafe) verurteilt.

Jugendstrafe:
In den Justizvollzug werden alle Personen aufgenommen, die rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt sind. Zu einer Jugendstrafe können Personen verurteilt werden, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 18 Jahren waren (Jugendliche). Gegen einen Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) kann eine Jugendstrafe statt einer Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn er je nach der sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht. Personen, die mindestens 24 Jahre alt sind und zu einer Jugendstrafe verurteilt worden sind, sollen diese nicht in einer Jugendstrafanstalt, sondern im Erwachsenenvollzug verbüßen. Auch jüngere Verurteilte können bei mangelnder Eignung für den Jugendstrafvollzug ausgenommen und in den Erwachsenenvollzug übernommen werden.

Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie eine Karte von Nordrhein-Westfalen mit Justizvollzugsanstaltsstandorten.

Zum Inhalt

Behörden und Einrichtungen

Justizbehörden

Stadtverwaltung
www.duesseldorf.de

Agentur für Arbeit
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf, 0211/692-0
www.arbeitsagentur.de

ARGE Düsseldorf
Geschäftsführung, Willi-Becker-Allee 6-8, 40200 Düsseldorf

Beratung für Angehörige Inhaftierter und Haftentlassener

Beratungsstelle für Arbeitslose

Kinder

Familie

Möbel/Kleidung/Hausrat/Umzüge

Schuldner- und Insolvenzberatung

Beratung für Ausländer

Beratung für Suchtkranke

Beratung für Angehörige von Suchtkranken

AIDS-Beratungsstelle

Frauen

Übergangswohnmöglichkeit

Sonstiges

Notruf

Weitere Beratungsstellen und andere Infos finden Sie z.B.
www.caritas-duesseldorf.de www.diakonie-duesseldorf.de www.awo-duesseldorf.de www.skfm-duesseldorf.de www.meinestadt.de

Broschüren und weiterführende Literatur

Unser Heft kann nur einzelne Fragen anreißen. Zur weitergehenden Information über für Sie interessante Themen haben wir eine Auswahl von Broschüren bzw. Büchern zusammengestellt:

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen,
Stabstelle Justizkommunikation, 40190 Düsseldorf

Bundesagentur für Arbeit
Bestell-Service c/o IBRo Funk und Marketing GmbH
Kastanienweg 1, 18184 Roggentin, arbeitsagentur@ibro.de

www.arbeitsagentur.de
Dort finden Sie u.a. Infos zu ALG II, Stellenangebote, Vordrucke, BIZ, Kindergeld u.a. Geldleistungen, Internationales
Die E-mail-Adresse der Agenturen für Arbeit setzt sich aus dem Ortsnamen und anschließendem @arbeitsagentur.de“ zusammen, z.B. duesseldorf@arbeitsagentur.de

Publikationsversand der Bundesregierung

Frau Sucht Liebe „Co-Abhängigkeit“ und „Beziehungssucht“
Hrsg. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V.
Postfach 13 69, 59003 Hamm:

Weg mit den Schulden
Tips und Hilfestellungen, dauerhaft schuldenfrei zu werden Hrsg. Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf:

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas, Fachhochschulverlag Frankfurt

Leitfaden für Arbeitslose
Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas, Fachhochschulverlag Frankfurt

111 Tips für Arbeitslose
Hsrg. DGB Bundesvorstand, Bund Verlag, € 9,90

SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Walhalla Verlag, € 5,95

SGB XII
Die neue Sozialhilfe
Walhalla Verlag, € 6,95

Mitgefangen – Hilfe für Angehörige von Inhaftierten
Ingrid Frank, Ch. Links Verlag

Helmut Ortner/Reinhard Wetter:
Gefängnis und Familie
Protokolle, Texte, Materialien Berlin, Karin Kramer Verlag

Aktuelle Informationen aus der Ulmer Höh u.a.:

Ulmer Echo - Gefangenenmagazin aus der JVA Düsseldorf Ulmer Höh’

auch unter www.ulmerecho.de:

www.gefaengnisverein.de

www.ehrenamt-im-knast.de

Aktuelle Informationen zum Strafvollzug, Adressensammlung etc.
www.knast.net

Informationen zu ALG, Sozialgeld:
www.tacheles-sozialhilfe.de

Strafvollzugsarchiv Universität Bremen

www.user.uni-bremen.de/~sva/

Ratgeber, Broschüren:

Meine ersten Gedanken morgens
gehen an meine Familie draußen ...
Ich denke an meine Frau -
sie muss heute wieder putzen gehen,
weil die Sozialhilfe nicht reicht.
Ich denke an meine Älteste -
sie muss oft lügen,
um mich nicht zu verraten.
Ich denke an meine Kleinen -
sie brauchen mich dringend

und fehlen mir sehr. Mein Gott,
meine Lieben
haben es heute wieder so schwer,
schwerer als ich -
und ich bin daran schuld.

(aus: Petrus Ceelen, Hinter Gittern, 1991)

Stadtplan

Stadtplan von Düsseldorf
Herausgeber:
Kath. Gefängnisverein Düsseldorf e.V.

Stand: Juni 2005

Katholischer Gefängnisverein Düsseldorf e.V.
Ulmenstrasse 95 • 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/94 86-230 • Fax: 0211/48 75 99
E-mail: gefaengnisverein@gmx.de

Beratungsstelle Gefangenenfürsorge

Kaiserswerther Strasse 286 • 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/44 42 00 • Fax: 0211/51 62 491
E-mail: Gefangenenfuersorge@gmx.de

Stadtplan

Stadtplan von Düsseldorf
Herausgeber:
Kath. Gefängnisverein Düsseldorf e.V.

Stand: Juni 2005

Katholischer Gefängnisverein Düsseldorf e.V.
Ulmenstrasse 95 • 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/94 86-230 • Fax: 0211/48 75 99
E-mail: gefaengnisverein@gmx.de

Beratungsstelle Gefangenenfürsorge

Kaiserswerther Strasse 286 • 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/44 42 00 • Fax: 0211/51 62 491
E-mail: Gefangenenfuersorge@gmx.de